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Für gelebte Weltoffenheit und gelingende Integration

Migration und Einwanderung

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine begrenzte oder auch dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in der EU und insbesondere in Deutschland zu erhalten. Alle Genehmigungsformen haben verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen. Die entsprechenden Voraussetzungen sind unbedingt zu erfüllen und müssen schriftlich belegt werden. Sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in der EU aufzuhalten stellt eine Straftat dar. Neben der sofortigen Ausweisung können für diesen Verstoß auch weitere Strafen auferlegt werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer zeitlich begrenzt und muss verlängert werden. Nur die Niederlassungserlaubnis berechtigt dauerhaft in der EU zu leben. Die Niederlassungserlaubnis erhalten Sie in der Regel, wenn Sie fünf Jahre lang über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügt haben. Zudem müssen Sie das Sprachniveau B1 in der deutschen Sprache durch einen entsprechenden Test belegen.